A. Inhalt dieser AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cluno GmbH, Rosenheimer Str. 143C, 81673 München („Cluno“, nachfolgend auch „uns“ und „wir“) bilden die rechtliche Grundlage Deiner Buchung eines Mobilitätspakets über die von Cluno bereitgestellte Webseite („Webseite“) oder mobile Applikationen („App“).

B. Deine Buchung bei Cluno

1. Gegenstand Deiner Buchung
Cluno stellt Dir im Rahmen des angebotenen Mobilitätslösung für eine pauschale Monatsgebühr das von Dir gebuchte Fahrzeug zur Nutzung zur Verfügung. Daneben beinhaltet diese pauschale Monatsgebühr auch die Übernahme der Kosten durch Cluno für die Zulassung des gewählten Fahrzeugs auf Cluno, die Bezahlung der Jahresprämie für die Haftpflichtversicherung, der KFZ-Steuer, der Rundfunkgebühren, der Wartungs- und Verschleißreparaturen sowie Inspektionen nach den nachstehenden Bedingungen („Mobilitätspaket“).

2. Wer kann buchen
Du kannst bei uns als Privat- und Firmenkunden mit Wohn- bzw. Firmensitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Mobilitätspaket buchen.

3. Deine Buchungsanfrage
Die von Cluno auf der Webseite und innerhalb der App dargestellten Mobilitätspakete stellen kein verbindliches Angebot dar. Ein verbindliches Angebot im Sinne von § 145 BGB gibst Du im Rahmen der Buchung mit Bestätigung der Schaltfläche zur verbindlichen, kostenpflichten Buchung Deines gewünschten Mobilitätspakets oder mit Übersendung des von Cluno bereitgestellten, unterschriebenen Buchungsformular via E-Mail („Buchungsanfrage“) ab.

4. Vertragsschluss
Nach Absendung Deiner Buchungsanfrage übersenden wir Dir eine Bestätigung über den Eingang der Buchungsanfrage, welche noch keine Annahme Deiner Buchungsanfrage darstellt. Im Anschluss führen wir eine interne Bonitätsprüfung anhand Deiner vorgelegten Einkommensnachweise durch und fragen bei Wirtschaftsauskunfteien den zu Dir gespeicherten Kredit-Score ab („Bonitätsprüfung“). Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung übersenden wir Dir eine verbindliche Annahme Deiner Buchungsanfrage („Buchungsbestätigung“) via E-Mail, erst dann kommt ein Vertrag über das gebuchte Mobilitätspaket zustande („Buchungsvereinbarung“). Wir sind im Rahmen eigener Dispositionsfreiheit berechtigt, den Abschluss einer Buchungsvereinbarung abzulehnen.

Übersenden wir Dir eine Buchungsbestätigung, obwohl Deiner Buchungsanfrage von diesen AGB abweichende Bestimmungen beigefügt waren, so gelten auch dann nur unsere AGB, selbst wenn wir Deinen abweichenden Bestimmungen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen AGB gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

5. Identitätsprüfung und Auflagen
Wir stellen Dir das Mobilitätspaket und Fahrzeug unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung:

  • Erfolgreiche Identitätsprüfung durch ein von Cluno bestimmtes Legitimationsverfahren, und
  • erfolgreiche Führerscheinprüfung zum Nachweis der erforderlichen Fahrerlaubnis, und
  • sofern aus Bonitätsgründen erforderlich: Zahlung einer Sicherheitsleistung in Form einer Kaution.

6. Ausschluss des Widerrufsrechts
Für Buchungsvereinbarungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. die Cluno App, Webseite, E-Mail, Fax oder Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

C. Wer darf fahren und welche Pflichten gibt es für mich und die Fahrer?

1. Unsere Grundregel
Bei Cluno gibt es folgende drei Personenkreise, die zum Führen das überlassenen Fahrzeugs berechtigt sind:

  • Du als unser Vertragspartner der Buchungsvereinbarung („Vertragspartner“),
  • Cluno bekannte nutzungsberechtigte Fahrer, die uns von Dir genannt werden,
  • Cluno nicht bekannte nutzungsberechtigte Dritte.

Bitte beachte hierzu die nachfolgenden Regelungen zu den genannten Personenkreisen und die zugehörigen Voraussetzungen.

2. Nutzungsberechtigte Fahrer
Das überlassene Fahrzeug darf von Dir als Vertragspartner sowie den in die Buchungsvereinbarung gegebenenfalls aufgenommenen Personen geführt werden („nutzungsberechtigte Fahrer“). Cluno kann für nutzungsberechtigte Fahrer im Rahmen der Buchung eine zusätzliche Gebühr verlangen.

3. Nutzungsberechtigte Dritte
Du und die nutzungsberechtigten Fahrer dürfen das Fahrzeug für einzelne Fahrten ihren jeweiligen Verwandten 1. Grades (z.B. Eltern, Kinder), dem Ehegatten oder nichtehelichen Lebensgefährten überlassen, wenn diese denselben Wohnsitz (meldepflichtige Adresse) wie Du bzw. der nutzungsberechtigte Fahrer haben („nutzungsberechtigte Dritte“). Cluno kann für nutzungsberechtigte Dritte im Rahmen der Buchung eine zusätzliche Gebühr verlangen.

Wichtig: Anderen Personen als Dir und den nutzungsberechtigten Fahrern und nutzungsberechtigten Dritten darf das Fahrzeug nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung von uns überlassen werden. Cluno kann hierfür eine zusätzliche Gebühr verlangen.

4. Persönliche Voraussetzung
Du als Vertragspartner, nutzungsberechtigte Fahrer und nutzungsberechtigte Dritte dürfen das Fahrzeug nur fahren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Du erfüllst das in der Buchungsvereinbarung festgelegte Mindestalter und bist maximal 75 Jahre alt, und
  • Du bist im Besitz einer in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnis für das gebuchte Fahrzeug und Du erfüllst alle darin gegebenenfalls enthaltenen Bedingungen und Auflagen.

5. Deine Verantwortung für nutzungsberechtigte Fahrer und Dritte
Du hast Folgendes vor Fahrantritt bei den nutzungsberechtigten Fahrern bzw. nutzungsberechtigten Dritten zu prüfen und darfst das Fahrzeug nicht überlassen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen nicht erfüllt ist. Eine Überlassung an diese darf nur erfolgen, wenn der nutzungsberechtigte Fahrer oder Dritter

  • über die Pflichten aus diesen AGB aufgeklärt ist, und
  • fahrtauglich ist, und
  • im Besitz einer in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnis für das zu überlassende Fahrzeug ist und Dir dies durch Vorzeigen des Führerscheins nachgewiesen wird, und
  • unsere Altersbeschränkungen einhält.

6. Allgemeine Pflichten, die auf Dich zukommen
Du bist verpflichtet uns unverzüglich

  • die Entziehung der Fahrerlaubnis, oder
  • ein Fahrverbot, oder
  • die Sicherstellung des Führerscheins, oder
  • die Beschlagnahme des Führerscheins

von Dir oder eines nutzungsberechtigten Fahrers mitzuteilen und das Führen sowie die Überlassung des Fahrzeugs an einen betroffenen nutzungsberechtigten Fahrer strikt zu unterlassen.

Über folgende Punkte musst Du uns unverzüglich unterrichten und auf Aufforderung von uns jederzeit Auskunft erteilen:

  • Änderung Deiner Daten (Name, Firmenname, Adresse, Bankverbindung),
  • Änderung der Daten von nutzungsberechtigten Fahrern,
  • eine wesentliche Verschlechterung Deiner Einkommensverhältnisse, die zur Gefährdung Deiner Zahlungsfähigkeit führt,
  • die Identität einschließlich der Kontaktdaten der nutzungsberechtigten Dritten, die das Fahrzeug führen oder geführt haben.

7. Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: www.cluno.com/datenschutz.

D. Was ist in der Buchung enthalten?
1. Fahrzeugauswahl und Ausstattung
Du hast bei Deiner Buchungsanfrage die Möglichkeit, als Teil Deines Mobilitätspakets ein Fahrzeugmodell mit der von uns vorbestimmten Konfiguration auszuwählen. Spezifische Ausstattungen können wir gegen einen monatlichen Aufpreis zur Verfügung stellen und werden Dir bei Verfügbarkeit dargestellt (z.B. Wunsch-Farbe, Anhängerkupplung).

2. Zulassung und Fahrzeugschein
Als Gegenleistung für die in der Buchungsvereinbarung vereinbarte pauschale Monatsgebühr, werden wir das gebuchte Fahrzeug je nach Verfügbarkeit als Neuwagen oder jungen Gebrauchtwagen beschaffen und auf unsere Kosten auf Cluno zulassen. Vor Überlassung des Fahrzeugs, spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs, erhältst Du die Zulassungsbescheinigung Teil I.

3. Kosten, die Cluno für Dich übernimmt
Als Gegenleistung für die monatliche Pauschalgebühr sind folgende Leistungen von uns zu erbringen und hieraus anfallende Kosten von Cluno gemäß den Regelungen dieser AGB zu tragen:

  • Kosten für die Wartungs- und Verschleißreparaturen und Inspektionen gemäß den Service- und Inspektionsvorgaben des Herstellers,
  • Kosten der Hauptuntersuchung,
  • Kosten für den Reifenwechsel und die ganzjährige Bereifung durch wintertaugliche Allwetterreifen (Auswahl von Größe, Fabrikat und Material von Reifen und Felgen obliegt uns),
  • Kfz-Steuer,
  • Rundfunkgebühren,
  • Kosten der Jahresprämie für die Haftpflichtversicherung.

4. Kosten, die Du übernimmst
Von Dir zu tragende Kosten, die nicht im monatlichen Paket enthalten sind:

  • Betriebsflüssigkeiten aller Art (z.B. Kraftstoffe und Ladestrom, AdBlue, Scheibenwaschwasser, Motoröl),
  • Kosten für Nutzungsgebühren (insbesondere Maut),
  • Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße,
  • die Kosten für die laufende Reinigung und Pflege des Fahrzeugs.

5. Kosten für Mehr-KM
Fährst Du innerhalb der Buchungslaufzeit mehr Kilometer als vereinbart, d.h. Du überschreitest das Kontingent an Frei-KM, wird Dir ein Zusatzentgelt in Rechnung gestellt. Ist keine Vereinbarung zum Zusatzentgelt getroffen, fällt ein Entgelt von 0,20 EUR inkl. USt. je Mehr-KM an. Du bist berechtigt, bis zu 500 KM pro Monat zu fahren.

Maßgeblicher KM-Stand: Maßgeblich für die Berechnung der von Dir innerhalb der Vertragslaufzeit gefahrenen Kilometer ist der Kilometerstand des Fahrzeugs bei Abholung und Rückgabe durch Dich.

Wichtig: Solltest Du Dich statt der Abholung für eine Lieferung des Fahrzeugs entscheiden, ist für die Kilometerabrechnung der Kilometerstand am Abholstandort des gebuchten Fahrzeugs maßgeblich. Die durch die Anlieferung anfallende Kilometerleistung geht somit zulasten Deines Kilometerkontingents. Dasselbe gilt auch dann, wenn Du Dich bei der Rückgabe für eine Abholung des gebuchten Fahrzeugs durch uns entscheidest. Auch dann geht die durch die Abholung anfallende Kilometerleistung zulasten Deines Kilometerkontingents.

6. Verlust von Fahrzeugzubehör und Dokumenten
Sollte es während der laufenden Buchungsvereinbarung zum Verlust oder zur Beschädigung von Fahrzeugzubehör oder Fahrzeugdokumenten kommen, bist Du zur unverzüglichen Mitteilung uns gegenüber verpflichtet.

Kostenersatz: Wir werden Dir einen Ersatz zur Verfügung stellen und sofern erforderlich, einen Termin in einer Partnerwerkstatt in Deiner Nähe für Dich vereinbaren. Hast du den Verlust von Fahrzeugzubehör oder Dokumenten zu vertreten, stellen wir Dir grundsätzlich die hierfür tatsächlich anfallenden Kosten zuzüglich einer Aufwandspauschale (inkl. USt) gemäß Kostenaufstellung dieser AGB (siehe L. Kostenaufstellung) in Rechnung, es sei denn, Du weist nach, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Pauschaler Kostenersatz: Wir behalten uns das Recht vor, für ausgewähltes Fahrzeugzubehör oder Dokumente gemäß der Kostenaufstellung dieser AGB (siehe L. Kostenaufstellung) die Kosten für die Ersatzbeschaffung pauschal abzurechnen (dann USt-befreit), es sei denn, Du weist nach, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Versicherungsumfang und Selbstbeteiligung
Für das jeweils gebuchte Mobilitätspaket besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Hierbei besteht eine Deckungssumme von 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Versicherungssumme beträgt bei Personenschäden maximal 15 Mio. EUR je geschädigter Person.

Wichtig: Pro Schadensfall bist Du verpflichtet, die festgelegte Selbstbeteiligung zu entrichten und hast in jedem Schadensfall das in unseren AGB beschriebene Vorgehen einzuhalten (siehe Ziffer G. „Schaden – was ist zu tun und zu beachten?“).

Eigendeckung: Wir behalten uns das Recht vor, bei Vorliegen eines Teilkasko- oder Vollkaskoschadensfalls den für diesen Fall vereinbarten Betrag der Selbstbeteiligung in Rechnung zu stellen und den eingetretenen Schaden am Fahrzeug ohne Versicherungsregulierung abzuwickeln. In jedem Fall ist Deine Zahlungspflicht auf den Betrag der vereinbarten Selbstbeteiligung je Schadensfall beschränkt. Bei Schadenshöhen unterhalb der Selbstbeteiligungsgrenze ist der zu zahlende Betrag auf die Schadenshöhe begrenzt.

Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung („AKB“) des jeweiligen Versicherers, die wir Dir gerne zur Verfügung stellen.

8. Wann die Versicherung nicht oder nicht vollständig greift
Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die Du, der nutzungsberechtigte Fahrer oder nutzungsberechtigte Dritte vorsätzlich herbeiführt („Versicherungsausfall“).
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens kann die Versicherungsleistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt werden („Leistungskürzung“). Weist Du nach, dass Du die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hast oder dafür ursächlich warst, bleibt der Versicherungsschutz vollumfänglich bestehen.

9. Austausch Deines Fahrzeugs

Wir sind berechtigt, das überlassene Fahrzeug unter Wahrung einer 14-tägigen Vorankündigungsfrist gegen ein modellgleiches Fahrzeug mit vergleichbarer Konfiguration unter Beibehaltung der übrigen Vertragspflichten umzutauschen.

Wir werden das Austauschfahrzeug an einen zwischen uns vereinbarten Ort zu einem vereinbarten Lieferzeitpunkt anliefern und das bisherige Fahrzeug mitnehmen. Für die Übergabe des Austauschfahrzeugs und die Rücknahme des bisherigen Fahrzeugs gelten unsere AGB entsprechend.

Für den Fahrzeugaustausch fallen für Dich keine Kosten an.

E. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs

1. Übergabe Deines Fahrzeugs / Lieferung
Wir werden Dir die Bereitstellung des gebuchten Fahrzeugs anzeigen und einen Übergabetermin und einen Übergabeort mit Dir vereinbaren.

Ist in der Buchungsvereinbarung nichts anderes vereinbart, holst Du das Fahrzeug am mitgeteilten Übergabeort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf eigene Kosten zum vereinbarten Übergabetermin ab.

Du hast die Möglichkeit, durch vorherige Mitteilung uns gegenüber, das Fahrzeug gegen eine zusätzliche Liefergebühr von uns liefern zu lassen.

2. Ablauf der Fahrzeugübergabe und Voraussetzungen
Du oder eine von Dir zur Annahme des Fahrzeugs ermächtigte Person muss am Übergabeort bzw. bei Lieferung am Lieferort

  • die Übergabe bestätigen (schriftlich oder elektronisch an dem von Cluno zur Verfügung gestellten mobilen Endgerät), und
  • einen gültigen Führerschein, und
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, sofern dieser auch die aktuelle Anschrift des Abholenden beinhaltet, vorzeigen.

Wichtig: Der Führerschein und der Ausweis müssen im Original vorgezeigt werden, ansonsten kann eine Fahrzeugübergabe nicht erfolgen.

3. Übergabedatum
Wir vereinbaren mit Dir ein Übergabedatum , an welchem Dir das gebuchte Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird.

4. Rückgabe Deines Fahrzeugs
Zum Ende der Laufzeit vereinbaren wir mit Dir einen Termin und einen Rücknahmeort für das Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in einem Umkreis von 200km Deiner Adresse. Wird kein Rücknahmeort vereinbart, ist das Fahrzeug an dem in der Buchungsvereinbarung mitgeteilten Übergabeort zurück zu geben.

Wichtig: Rückgaben finden nur Montag bis Freitag zwischen 09.00 Uhr und 17.00 Uhr und nicht an Feiertagen statt.

Ist in der Buchungsvereinbarung nichts anderes vereinbart, bringst Du das Fahrzeug auf eigene Kosten zum vereinbarten Termin an den Rücknahmeort.

Du hast auch die Möglichkeit durch vorherige Mitteilung das Fahrzeug gegen eine zusätzliche Abholgebühr von uns abholen zu lassen.

Wichtig: Du musst das Fahrzeug mit allem Zubehör sowie innen und außen gereinigt zurückgeben. Bei rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugen bist Du ferner verpflichtet, das Fahrzeug mit einem Ladestatus von mindestens 80 % zurückzugeben.

5. Wenn eine Anlieferung oder Abholung durch uns fehlschlägt
Wenn

  • das Fahrzeug von Dir oder Deinem Vertreter bei Anlieferung nicht angenommen wird, oder
  • das Fahrzeug wegen Nichtvorliegen der Übergabevoraussetzungen nicht an Dich oder Deinen Vertreter übergeben werden kann, oder
  • eine Abholung des Fahrzeugs scheitert („fehlgeschlagene Logistik“),

werden wir mit Dir einen Ersatztermin zur Anlieferung oder Abholung vereinbaren.

Im Falle einer fehlgeschlagenen Logistik, die von Dir zu vertreten ist, wird eine Gebühr gemäß diesen AGB (siehe L. Kostenübersicht) berechnet, es sei denn, Du weist nach, dass uns kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist. Unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt. Wir behalten uns das Recht vor, anstelle der pauschalen Gebühr die uns tatsächlich entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

6. Daten im Radio- und Navigationssystem
In der Regel werden von Dir eingegebene Navigationsdaten und gekoppelte Geräte und gegebenenfalls mit der Nutzung zusammenhängende Informationen durch das im Fahrzeug befindliche Radiosystem gespeichert. Sofern Du die gespeicherten Daten löschen möchtest, befolge die in der Fahrzeuganleitung befindliche Beschreibung und führe die Löschung vor Fahrzeugrückgabe durch.

7. Rückgabe des Fahrzeugs an Cluno und Schadensabrechnung
Das Fahrzeug wird am Übergabeort durch einen unserer sachkundigen Mitarbeiter oder einen von uns beauftragten Dritten begutachtet.

Eventuelle Schäden oder fehlendes Zubehör werden in einem Besichtigungsprotokoll festgehalten, das von Dir bestätigt werden muss.
Bist Du oder Dein Vertreter mit den Feststellungen nicht einverstanden, ist dies im Protokoll zu vermerken.

Wenn das Fahrzeug gemäß der Begutachtung

  • nicht in einem der vertragsmäßigen Fahrleistung entsprechenden, verkehrs- und betriebssicheren Zustand ist, oder
  • nicht mit sämtlichen Schlüsseln und überlassenen Unterlagen sowie Zubehör an uns zurückgegeben wird, oder
  • das Fahrzeug Mängel oder Schäden aufweist, die nicht auf normale Alterung oder vertragsgemäße Abnutzung zurückzuführen sind, oder
  • nicht den Vorschriften der StVZO entspricht, oder
  • die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen nachweislich nicht durchgeführt wurden,

bist Du zum Ausgleich des entstandenen Schadens verpflichtet, es sei denn, Du hast diesen nicht zu vertreten.

Keine Ausgleichspflicht besteht für vertragsgemäße Gebrauchsspuren sowie für Vorschäden, die ausweislich des Übergabeprotokolls bei Übergabe an Dich bereits vorhanden waren.

Sonderreinigungspauschale: Sollten wir nach Rückgabe des Fahrzeugs feststellen, dass

  • im Fahrzeug geraucht wurde, oder
  • das Fahrzeug in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten Zustand ist, oder
  • Geruchsbeeinträchtigungen gegeben sind,

hast Du die für die Beseitigung dieses Zustands erforderlichen Kosten für die Sonderreinigung gemäß der Pauschale Kostenaufstellung dieser AGB (siehe L. Kostenaufstellung) zu tragen, es sei denn, Du weist nach, dass uns kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist. Sollte der für die Reinigung erforderliche Kostenaufwand über der Pauschale liegen, sind wir berechtigt die tatsächlichen Kosten für die Reinigung in Rechnung zu stellen.

F. Was ist für die Nutzung des Fahrzeugs zu beachten?

1. Vertragsgemäßer Gebrauch des Fahrzeugs
Du verpflichtest Dich,

  • das Fahrzeug pfleglich entsprechend der Betriebsanleitung zu behandeln,
  • in verkehrs- und betriebssicherem Zustand zu erhalten,
  • zu keinem anderen als dem vertragsgemäßen Gebrauch zu verwenden,
  • das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen,
  • die gesetzlichen Vorgaben an einen Kfz-Halter einzuhalten,
  • zu keiner Zeit und in keiner Weise, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Veränderungen technischer oder optischer Art am Fahrzeug vorzunehmen.

Wichtig: Rauchen ist im Fahrzeug verboten.

Wichtig: Sollten wir Dir eine schriftliche Zustimmung für technische oder optische Änderungen am Fahrzeug erteilt haben (z.B. Folierung) ist das Fahrzeug von Dir, sofern wir keine anderweitige Vereinbarung treffen, vor Rückgabe in den Ursprungszustand zum Zeitpunkt der Übergabe an Dich zu versetzen. Du haftest für Schäden am Fahrzeug, die auf eine fehlerhafte, nicht rückstandsfreie Entfernung zurückzuführen sind, es sei denn, Du hast diese nicht zu vertreten.

2. Wie das Fahrzeug nicht genutzt werden darf
Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden

  • zu motorsportlichen Zwecken,
  • für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
  • zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung,
  • zu journalistischen Zwecken,
  • zur ent- oder unentgeltlichen Vermietung einschließlich Carsharing,
  • zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,
  • zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

3. Fahrten ins Ausland
Das jeweils gebuchte Fahrzeug darf neben Deutschland in folgenden Ländern geführt werden: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Island, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Wichtig: Eine Verbringung in alle nicht hier aufgeführten Länder ist ausdrücklich untersagt und ist im Einzelfall nur nach unserer vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung erlaubt.

Wichtig: Eine ununterbrochene Nutzung im Ausland darf 8 Wochen nicht überschreiten.

Bitte beachte bei Fahrten ins Ausland die länderspezifisch vorgeschriebenen notwendigen Dokumente und Sicherheitszubehör mit Dir zu führen.

Bei Schadensereignissen: Du haftest für die Kosten, die durch die unfallschadenbedingte Rückführung des Fahrzeugs aus dem Ausland entstehen, wenn dieses nicht mehr fahrbereit ist, es sei denn, Du hast die schadensbedingte Fahruntüchtigkeit nicht zu vertreten.

4. Wartungen und Reparaturen
Du bist verpflichtet,

  • Wartungen und Verschleißreparaturen, Inspektionen sowie Hauptuntersuchungen auf unsere Kosten ausschließlich nach unserer Mitteilung in den genannten Werkstätten in Deiner Nähe durchführen zu lassen und das Fahrzeug vorzuführen, und
  • das Fahrzeug gemäß der Betriebsanleitung zu betreiben, und
  • bei gewerblicher Nutzung obliegt es Dir für eine fristgerechte Sachkundigenprüfung nach UVV zu sorgen,
  • Meldungen der Fahrzeugelektronik bezüglich Wartungen, Inspektionen, Schäden oder Fehlfunktionen uns umgehend mitzuteilen, und
  • für Dich feststellbare Beeinträchtigungen an der Fahrtauglichkeit, Betriebssicherheit und Schäden umgehend mitzuteilen, damit wir umgehend Maßnahmen bei Werkstätten einleiten können und Dir weiterhin ein sicheres und zuverlässiges Fahrzeug bereitstellen zu können.

Nur bei dringenden Reparaturen, die technisch zur Aufrechterhaltung der sicheren Fahr- und Betriebstüchtigkeit des Fahrzeugs erforderlich sind, bist Du berechtigt, die notwendigen Arbeiten ohne vorherige Zustimmung vornehmen zu lassen. Du musst uns dies unverzüglich mitteilen, spätestens 3 Tage nach Durchführung der dringenden Reparaturen.

Wichtig: Alle von Dir beauftragten Werkstattleistungen und Dienstleistungen, die nicht dringend sind und die Cluno nicht für Dich beauftragt hat, sind nicht Teil des Mobilitätspakets und werden von Cluno nicht übernommen.

  • Bei Nichteinhaltung der Pflichten nach dieser Ziffer 4 haftest Du für hieraus entstandenen Schäden, z.B.
    spätere Mehrkosten bei Reparatur und Wartung, oder
  • Minderwert des Fahrzeugs, oder
  • Ausfälle der Hersteller- und/oder Händlergarantie,

es sei denn, Du hast die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

5. Laufende Führerscheinprüfung
Neben der initialen Prüfung Deines Führerscheins bei Übergabe des Fahrzeugs an Dich sind wir berechtigt, das Vorliegen einer gültigen Fahrerlaubnis bei Dir und sämtlichen nutzungsberechtigten Fahrern durch ein von uns bestimmtes Prüfverfahren, mindestens halbjährlich zyklisch zu prüfen.

6. Verkehrsverstöße, Bußgelder und Strafen
Du musst sicherstellen, dass bei geahndeten Verkehrsverstößen die erforderlichen Maßnahmen gegenüber den Ordnungsbehörden ergriffen werden (z.B. Auskunft über den Fahrer zum Zeitpunkt des vorgeworfenen Verstoßes). Wir melden Dich gegenüber der Ordnungsbehörde mit dem Hinweis, dass Dir die Halterpflichten auferlegt wurden und stellen die erforderlichen Informationen zur weiteren Verfolgung bereit.

Wichtig: Du bist verpflichtet, Verwarn- oder Bußgelder, die gegen Dich oder einen nutzungsberechtigten Fahrer oder Dritten verhängt worden sind, fristgerecht zu bezahlen.

Die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren durch Cluno und der damit zusammenhängende Verwaltungsaufwand wird Dir pro Einzelfall separat gemäß diesen AGB (siehe L. Kostenübersicht) in Rechnung gestellt, es sei denn, Du weist nach, dass uns ein geringere oder kein Aufwand entstanden ist. Wir werden im Rahmen unseres pflichtgemäßen Ermessens entscheiden, ob wir von einer Ordnungsbehörde festgesetzten Verwarn- und Bußgelder insbesondere bei einer Mahnung zur Vermeidung weiterer Nachteile und aus Gründen der Zweckmäßigkeit zunächst in Deinem Interesse ausgleichen. Du bist verpflichtet, die verauslagten Kosten zu tragen, die auf eine von Dir, einem nutzungsberechtigten Fahrer oder nutzungsberechtigten Dritten begangene Ordnungswidrigkeit zurückzuführen sind.

G. Schaden – was ist zu tun und zu beachten?

1. Verhalten im Schadensfall
Du bist verpflichtet,

  • jeden Schaden am Fahrzeug unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen und nur nach Freigabe durch uns reparieren zu lassen,
  • alles Vertretbare zu tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht nach diesen AGB führt,
  • dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden,
  • bei Schadensfällen mit Beteiligung Dritter und bei Sachschäden, unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen,
    kein Schuldanerkenntnis abzugeben,
  • keinerlei Angaben zur Sache gegenüber Versicherern anderer Unfallbeteiligter zu machen, ohne diese vorab mit uns abzustimmen.

Beachte, dass Du uns sämtliche Schäden zu ersetzen hast, die durch eine schuldhafte Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Schadenanzeige entstehen.

2. Schadensregulierung
Bitte beachte, dass vor Durchführung einer Unfallreparatur:

  • wir vom Schaden und dem Umfang der Reparatur in Kenntnis zu setzen sind (schaden@cluno.com), und
  • mit uns abzustimmen ist, ob ein Sachverständigengutachten erforderlich ist.

Wichtig: Die versicherungstechnische Abwicklung aller fahrzeugbezogenen Schäden erfolgt ausschließlich durch uns.

3. Ansprüche aus Schäden
Jedwede Entschädigungsleistung Dritter oder deren Versicherer aus fahrzeugbezogenen Schäden steht uns zu. Du bist verpflichtet, uns alle notwendigen Daten und Unterlagen, insbesondere das ausgefüllte Schadensformular, zur Verfügung zu stellen.

Etwaige Dir infolge eines Schadensfalles zustehenden Ansprüche gegen Dritte auf Erstattung von Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten trittst Du hiermit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

H. Abrechnung und Zahlung

1. Startgebühr
Dir wird bei erstmaligem Abschluss einer Buchungsvereinbarung eine Startgebühr in der jeweils vereinbarten Höhe (Brutto) in Rechnung gestellt. Beim Abschluss weiterer Buchungsvereinbarungen oder einer Umbuchung fällt die Startgebühr nicht erneut an.

2. Monatsgebühr
Fälligkeit: Die Höhe der monatlichen Gebühr ist der Buchungsvereinbarung zu entnehmen und ist mit ab dem vereinbarten Übergabetag zu entrichten, es sei denn, der vereinbarte Übergabetag wird wegen einem von Dir nicht zu vertretenden Umstand überschritten, dann gilt der Tag der tatsächlichen Übergabe als Berechnungsbeginn. Wir stellen Dir den monatlichen Paketpreis inkl. USt zum 1. eines Monats im Voraus in Rechnung. Im Übrigen ist die Monatsgebühr spätestens zum dritten Werktag des Kalendermonats im Voraus zu bezahlen.

Anteilige Berechnung: Erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs nicht am 1. eines Monats, wird der erste und letzte monatliche Paketpreis bis zum Tag der tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs anteilig tageweise für den Anfangs- und Endmonat berechnet (Berechnungsbasis: 30 Tage = 1 Monat).

3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Zahlweise: Deine Zahlungen können ausschließlich bargeldlos auf unser in der Buchung oder der jeweiligen Rechnung angegebenes Konto oder via SEPA-Lastschrift geleistet werden.

SEPA-Mandat: Du ermächtigst uns, das SEPA-Lastschriftmandat auch für die Startgebühr, alle späteren Fahrzeugbuchungen sowie etwaiger anderer Entgelte, die Du im Zusammenhang mit der Buchungsvereinbarung schuldest, zu nutzen.
Kommt es zu einer von Dir zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hast Du an uns einen pauschalen Kostenersatz gemäß dieser AGB (siehe L. Kostenübersicht) zu zahlen.

Wichtig: Du stimmst zu, dass unsere Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form an Deine hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt werden.

4. Umsatzsteuer
Wir sind bei Änderungen des Umsatzsteuersatzes mit Wirkung zum In-Kraft-Treten der Änderung berechtigt, eine Preisanpassung der im gebuchten Mobilitätspaket enthaltenen, von der Änderung des Umsatzsteuersatzes betroffenen umsatzsteuerpflichtigen Leistungen in entsprechender Höhe vorzunehmen.

I. Haftung von Cluno

Höhere Gewalt: Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb unseres Einflussbereichs liegende und von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die uns ganz oder teilweise an der Erfüllung unserer Verpflichtungen hindern, entbinden uns für die Dauer dieser Ereignisse von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung, insbesondere Krieg, terroristische Anschläge, Naturkatastrophen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen.

Haftungsbegrenzung: Unsere Haftung wegen der Verletzung der vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.

Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften wir auch bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Bei leichter oder mittlerer fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruht, ist unsere Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.

J. Rechtliche Bestimmungen

Verfügungen: Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder eine andere Verfügung über das Fahrzeug durch Dich ist nicht statthaft.

Zwangsvollstreckung: Falls eine Zwangsvollstreckung in das Fahrzeug erfolgt, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.

Zurückbehaltungsrecht: Ein Zurückbehaltungsrecht steht Dir nicht zu, es sei denn, das Zurückbehaltungsrecht beruht auf demselben Vertragsverhältnis.

Abtretungen: Ansprüche und sonstige Rechte von Dir aus dem Vertragsverhältnis mit uns können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns durch Dich abgetreten werden. Wir sind berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis u.a. zum Zwecke der Refinanzierung abzutreten.

Besichtigungsrecht: Wir und von uns beauftragte Dritte haben jederzeit das Recht, das überlassene Fahrzeug nach Ankündigung und zu den üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen. Hierzu wirst Du auf Anforderung den Standort des Fahrzeugs mitteilen.

Vertragsübernahme: Du erklärst bereits hiermit Deine Zustimmung dazu, dass die Cluno FinTech 1 GmbH oder die Cluno FinTech 2 GmbH unter Übernahme aller Rechte und Pflichten aus diesen AGB und den Buchungsvereinbarungen an unserer Stelle in den Vertrag mit Dir eintritt. Beides sind von uns zu Finanzierungszwecken gegründete direkte Tochtergesellschaften. Welche unserer beiden Tochtergesellschaften Dein Vertragspartner wird, würden wir Dir in Textform mitteilen. Wir haben mit den beiden Tochtergesellschaften Servicingverträge abgeschlossen, nach denen wir von Cluno weiterhin für die Abwicklung Deines Vertrages zuständig sind – egal welche von beiden Dein juristischer Vertragspartner wird. Für Dich bleibt deshalb alles, was unsere Serviceerbringung für Dich betrifft, beim Alten. Deine Ansprechpartner sind in jedem Fall weiterhin wir von Cluno.

Gerichtsstand: Gerichtsstand ist, wenn Du die Buchungsvereinbarung als Kaufmann oder juristische Person schließt, München.

Unwirksam einzelner Bestimmungen: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt.

K. Laufzeit und Kündigung der Buchung

1. Mindestlaufzeit:
Die Buchungsvereinbarung hat die im Rahmen der Buchung vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Die Mindestlaufzeit beginnt am Tag des vereinbarten Übergabedatums, es sei denn, das vereinbarte Übergabedatum wird wegen einem von Dir nicht zu vertretenden Umstand überschritten, dann gilt der Tag der tatsächlichen Übergabe des Fahrzeugs für den Beginn der Mindestlaufzeit.

2. Kündigungsfrist
Die Buchungsvereinbarung ist von Cluno und Dir frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit in Textform unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 3 Kalendermonaten zum Ablauf der Kalenderwoche kündbar. Wird im Rahmen des Vertragsabschlusses eine abweichende Vereinbarung zur Kündigungsfrist getroffen, geht die abweichende Vereinbarung vor.

3. Stillschweigende Verlängerung:
Eine stillschweigende Verlängerung einer gekündigten Buchungsvereinbarung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch und insbesondere bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs nach Ende der Vertragslaufzeit; § 545 BGB findet keine Anwendung.

4. Verspätete Rückgabe:
Wird das Fahrzeug nicht termingemäß zurückgegeben, wird Dir für jeden Tag als Grundbetrag 1/30 der vereinbarten Monatsgebühr berechnet. Deine Pflichten aus der Mobilitätsvereinbarung gelten sinngemäß fort bis zum Tag der tatsächlichen Rückgabe. Zudem werden Dir etwaige Mehrkosten, die uns durch die verspätete Rückgabe entstehen („Zusatzgebühr“), gesondert berechnet, es sei denn, dass du die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hast.

Zusatzgebühr: Bei einer von Dir zu vertretenden verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs berechnen wir Dir ab Ablauf des vereinbarten Rückgabedatums eine zusätzliche Gebühr pro Tag gemäß Kostenaufstellung dieser AGB (siehe L. Kostenaufstellung) bis einschließlich zum Tag der tatsächlich erfolgten Rückgabe, es sei denn, Du weist nach, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Fehlgeschlagene Abholung: Solltest Du mit uns wir im Rahmen der Rückgabe die Abholung des Fahrzeugs durch einen Logistiker vereinbart haben, gilt die Regelung zur Kostentragung für die von Dir zu vertretende fehlgeschlagene Logistik gemäß E. Ziff. 5 dieser AGB einschließlich der Kostenaufstellung dieser AGB (siehe L. Kostenaufstellung).

5. Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere in den nachfolgenden Fällen ist ein wichtiger Grund gegeben, der Cluno zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt:

  • Wenn Du für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Paketpreises oder eines nicht unerheblichen Teils des Paketpreises in Verzug bist, oder
  • Wenn Du in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Paketpreises in Höhe eines Betrages in Verzug bist, der den Paketpreis für zwei Monate erreicht, oder
  • Du, der nutzungsberechtigte Fahrer oder nutzungsberechtigte Dritte die Rechte von uns dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass das jeweils überlassene Fahrzeug durch Vernachlässigung der obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder es unbefugt einem Dritten (insbesondere unerlaubt entgegen dieser AGB) überlässt und dieses Verhalten auch nach Abmahnung durch uns fortgesetzt wird; einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist; oder
  • Wenn Du bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht hast oder Tatsachen verschwiegen hast und uns deshalb die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist, oder
    Du die zu leistende Selbstbeteiligung zur Schadensregulierung nach zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist leistest, oder
  • sich Deine wirtschaftliche Verhältnisse derart verschlechtern oder zu verschlechtern drohen, dass ein Vertragsabschluss unter den eingetretenen oder drohenden Umständen nicht erfolgt wäre, oder
  • die Fortsetzung der Buchung Cluno aufgrund der von Dir zu vertretenden Schadensquote unzumutbar ist; dies ist insbesondere bei einem Gesamtschaden in Höhe von 5.000,00 EUR (netto) der Fall, es sei denn, Du hast diesen Gesamtschaden nicht mindestens in einer Höhe von 5.000,00 EUR zu vertreten, oder
  • Du die zur Führung des überlassenen Fahrzeugs erforderliche Fahrerlaubnis bei Vertragsabschluss nicht besitzt,
  • Du nach Übergabe des Fahrzeugs an Dich aufgrund der Entziehung der Fahrerlaubnis oder aufgrund eines Fahrverbots nicht mehr zum Führen des Fahrzeugs berechtigt bist, oder
  • Du den von Cluno gemäß F. 5. (Laufende Führerscheinprüfung) dieser AGB angeforderten Nachweis des Vorliegens einer Fahrerlaubnis durch Vorlage des Originals des Führerscheins oder mittels des von Cluno bestimmten elektronischen Nachweisverfahrens nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht nachkommst.

6. Sicherstellung bei außerordentlicher Kündigung
Im Fall einer außerordentlichen Kündigung

  • verlierst Du das Besitzrecht am Fahrzeug,
  • bist Du zur Herausgabe des Fahrzeuges mit sämtlichen Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen auf Deine Kosten und Gefahr verpflichtet,
  • bist Du zur Rückgabe gemäß dieser AGB verpflichtet,
  • sind wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Rückgabe des Fahrzeugs berechtigt, das Fahrzeug sicher zu stellen und auf deine Kosten begutachten zu lassen,
  • hast Du grundsätzlich die Kosten der Sicherstellung und der Ersatzbeschaffung der Fahrzeugschlüssel und Unterlagen sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen.

Wichtig: Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Falle der außerordentlichen Kündigung bleibt uns vorbehalten.

L. Kostenübersicht

AGB-Regelung Inhalt Kostenersatz (inkl. USt)
D. Ziff. 6 Zuzügliche Aufwandspauschale bei Verlust oder Beschädigung von (zuzüglich zu den Kosten für den Sachersatz):

  • Fahrzeugschlüssel
  • Ladekabel E-Auto
  • Fahrzeugschlüssel
  • Ladekabel E-Auto
  • Fahrzeughandbuch
  • Ersatzrad
  • Reifenreparaturkit
  • Bordwerkzeug
  • Gepäckraumabdeckung
  • Trenn-Netz
  • Fußmatten
  • Windschott (Cabrio)
  • Navi-CD/SD-Card
  • Abnehmbare Anhängerkupplung
25,00 EUR
D. Ziff. 6 Zuzügliche Aufwandspauschale bei Verlust / Beschädigung von (zuzüglich zu den Kosten für den Sachersatz):

  • Erste-Hilfe-Kasten
  • Warndreieck
  • Warnweste
15,00 EUR
D. Ziff. 6 Pauschale für Ersatzbeschaffung von:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichen
  • Wartungsheft
120,00 EUR (USt-befreit)
E. Ziff. 5 Fehlgeschlagene Logistik 250,00 EUR
F. Ziff. 6 Ordnungswidrigkeit oder sonstiger Verkehrsverstoß innerhalb Deutschlands (Weiterleitung des Vorgangs an Dich ohne Verauslagung des Buß- oder Verwarngelds durch Cluno) 15,00 EUR
F. Ziff. 6 Ordnungswidrigkeit oder sonstiger Verkehrsverstoß außerhalb Deutschlands (Weiterleitung des Vorgangs an Dich ohne Verauslagung des Buß- oder Verwarngelds durch Cluno) 30,00 EUR
F. Ziff. 6 Zuzügliche Aufwandsentschädigung bei Nichtzahlung eines Verwarn- oder Bußgelds durch Dich und Verauslagung der Zahlung durch Cluno aufgrund einer Mahnung (der verauslagte Betrag ist separat von Dir zu erstatten) 30,00 EUR
E. Ziff. 7 Sonderreinigungspauschale, wenn im Fahrzeug geraucht wurde 200,00 EUR
E. Ziff. 7 Sonderreinigungspauschale, wenn eine Verschmutzung oder Geruchsbelästigung vorliegt 200,00 EUR
K. Ziff. 4 Zusatzgebühr pro Tag bei verspäteter Rückgabe 20,00 EUR
H. Ziff. 3 Rücklastschriftgebühr 15,00 EUR

M. Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB teilen wir Dir in Textform mit. Widersprichst Du den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wirst Du gesondert hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs bleiben die ursprünglichen Regelungen anstatt der Änderung unverändert bestehen.

N. Stand

Der Stand dieser AGB ist 08.12.2020

Bedingungen der Cluno FLEXit-Option

(nachfolgend „Bedingungen“)
Rosenheimer Straße143C, 81671 München („Cluno“)

1.    Was ist Gegenstand dieser Bedingungen?

  1. Diese Bedingungen ergänzen die Buchungsvereinbarung (nebst Allgemeiner Geschäftsbedingungen) für Cluno-Mobilitätspakete und gelten ausschließlich für Privatkunden, die die persönlichen Voraussetzungen gemäß Ziffer 2. dieser Bedingungen erfüllen.
  2. Gegenstand dieser Bedingungen und der Cluno FLEXit-Option ist die Absicherung des Kunden durch die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung seines Mobilitätspakets während des Lockdowns im Fall einer betriebsbedingten Kündigung. Die Cluno-FLEXit-Option gilt ab dem 26.01.2021 und ist vorerst gültig bis zum Ende des offiziell durch die Bundesregierung beschlossenen Lockdowns, längstens jedoch bis zum 31.03.2021. Cluno behält sich das Recht vor, das Angebot der Cluno FLEXit-Option vorzeitig zu beenden.

2.    Wer ist berechtigt, die FLEXit-Option im Falle der Arbeitslosigkeit in Anspruch zu nehmen?

  1. Die Cluno FLEXit-Option gilt für Privatkunden von Cluno, die nach dem 25.01.2021 eine Buchungsvereinbarung abschließen und ihr Einkommen ausschließlich als Arbeitnehmer erzielen.
  2. Die Cluno FLEXit-Option gilt ausschließlich für Arbeitnehmer, die sich zum Zeitpunkt des Abschlusses der Buchungsvereinbarung im ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden und zum Buchungszeitpunkt ihre arbeitsvertragliche Probezeit bereits absolviert haben.

3.    Welche Voraussetzungen gelten für die Arbeitslosigkeit, damit die Cluno FLEXit-Option in Anspruch genommen werden kann?

Die Cluno FLEXit-Option gilt im Falle der Arbeitslosigkeit des gemäß Ziffer 2 berechtigten Kunden, die auf einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber beruht sowie im Falle einer schriftlichen Aufhebungsvereinbarung, die ausdrücklich gemäß Vereinbarungsinhalt zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung geschlossen wird.

4.    In welcher Form erfolgt die Absicherung des Kunden durch die Cluno FLEXit-Option?

  1. Tritt während des Lockdowns vor Ablauf der Mindestlaufzeit der Buchungsvereinbarung die Arbeitslosigkeit gemäß den Voraussetzungen der Ziffer 3 beim Kunden ein, kann der Kunden die Buchungsvereinbarung in Textform unter Wahrung einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat zum Ablauf der Kalenderwoche kündigen.
  2. Die Arbeitslosigkeit ist Cluno unverzüglich per E-Mail an info@cluno.com oder postalisch an Cluno GmbH, Customer Support, Rosenheimer Str. 143C, 81671 München anzuzeigen.

5.    Welche Nachweise sind zu erbringen, damit die Cluno FLEXit-Option in Anspruch genommen werden kann?

  1. Der Kunde hat bei Geltendmachung der Cluno FLEXit-Option den Nachweis der Arbeitslosigkeit durch Zusendung des Bescheids des öffentlich-rechtlichen Trägers über die Gewährung von Arbeitslosengeld zu erbringen sowie im Ermessen von Cluno den Nachweis über den Eingang des Arbeitslosengelds, z.B. durch Kontoauszug, zu erbringen.
  2. Cluno behält sich vor, den Nachweis über die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Zusendung des Kündigungsschreibens oder des Aufhebungsvereinbarung (abhängig vom vertragsbeendigenden Akt) zu verlangen und die Inanspruchnahme der Cluno FLEXit-Option von diesem Nachweis abhängig zu machen.