
Führerschein umtauschen
Fristen & KostenAb Januar 2022 müssen über 40 Millionen Führerscheine in fälschungssichere Dokumente umgetauscht werden. Dies geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die zum Ziel hat, dass Führerscheine EU-weit vereinheitlicht werden und fälschungssicher sind. Zudem sollen sie zentral gespeichert werden, um Missbrauch hintanzuhalten.
Der Umtausch soll über einen längeren Zeitraum gestaffelt erfolgen. Welche Frist für dich relevant ist, wo du den Umtausch beantragen kannst, mit welchen Kosten du rechnen musst, und was passiert, wenn du auf den Führerscheinumtausch vergessen hast, erfährst du hier.
Führerschein umtauschen - Wann muss ich den Führerschein tauschen und was sind die Fristen?
Bis zu welchem Zeitpunkt Führerscheindokumente spätestens auszutauschen sind, ist gesetzlich geregelt. Der Austausch der Führerscheine soll nach einem zeitlichen Stufenplan erfolgen. Dieses Vorgehen hat das Ziel, eine zu starke Belastung der Behörden und damit lange Wartezeiten zu verhindern.
Umzutauschen sind sowohl Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgegeben wurden, als auch alle anderen vor 1999 ausgestellten Führerscheindokumente. Für die Ermittlung der im Einzelfall maßgeblichen Frist sind zwei Tabellen maßgeblich. Zunächst musst du ermitteln, welche der beiden für dich relevant ist:
- Wenn du noch einen Papier-Führerschein besitzt, richtet sich die für dich geltende Umtauschfrist nach deinem Geburtsjahr.
- Hast du hingegen einen Führerschein im Scheckkarten-Format, der zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurde, ist das Ausstellungsdatum deines Führerscheins maßgeblich, nicht das Erteilungsdatum! Das Ausstellungsdatum ist in deinem aktuellen Führerscheindokument angegeben. Nachstehend findest du die beiden Aufstellungen mit den Umtauschfristen:
Geburtsjahr / Umtausch spätestens am
Vor 1953 / 19.1.2033
1953-1958 / 19.1.2022
1959-1964 / 19.1.2023
1965-1970 / 19.1.2024
Ab 1971 / 19.1.2025
Ausstellungsdatum / Umtausch spätestens am
1999-2001 / 19.1.2026
2002-2004 / 19.1.2027
2005-2007 / 19.1.2028
2008 / 19.1.2029
2009 / 19.1.2030
2010 / 19.1.2031
2011 / 19.1.2032
2012-18.1.2013 / 19.1.2033
Freiwillig kannst du deinen Führerschein übrigens jederzeit umtauschen, also auch vor dem Datum, das für dich nach der jeweiligen Tabelle heranzuziehen wäre. Ein solcher vorzeitiger Tausch macht durchaus Sinn, denn es ist nicht auszuschließen, dass viele Führerscheinbesitzer erst knapp vor Ablauf der für Sie relevanten Frist tätig werden. Mit dem früheren freiwilligen Umtausch ersparst du dir daher höchstwahrscheinlich längere Wartezeiten und kannst sicherstellen, dass du rechtzeitig deinen neuen Führerschein in Händen hältst.
Ein kleiner Tipp: Wenn du möchtest (zum Beispiel aus sentimentalen Gründen), kannst du deinen alten Führerschein nach dem Umtausch behalten. Er wird von der Behörde durch Stanzen entwertet.
Was brauche ich, um den Führerschein umzutauschen?
Es ist unerheblich, ob du einen alten Papier-Führerschein oder einen Führerschein im Scheckkarten-Format umtauschen möchtest. Du benötigst in beiden Fällen neben deinem alten Führerschein deinen Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Foto und unter Umständen eine sogenannte Karteikartenabschrift.
Eine Karteikartenabschrift benötigst du, wenn du einen vor 1999 ausgestellten Führerschein umtauschen möchtest, und die ausstellende Behörde ihren Sitz nicht an deinem aktuellen Wohnsitz hat. Die Abschrift erhältst du bei der ehemaligen Führerscheinstelle. Den Antrag auf Ausfertigung kannst du telefonisch, schriftlich oder online stellen. Die ehemalige Führerscheinstelle übermittelt die Karteikartenabschrift dann direkt an die aktuell für dich ständige Zulassungsstelle.
Alles in allem musst du damit rechnen, dass es rund 4 – 6 Wochen dauert, bis der Umtausch deines alten Führerscheins erledigt ist.
Wieviel kostet der Umtausch?
Für die Bearbeitung des Antrags auf Umtausch deines Führerscheins musst du eine Gebühr von rund 25 EUR entrichten. Damit sind aber nur die behördlichen Bearbeitungskosten abgedeckt. Die Aufwendungen für das erforderliche biometrische Lichtbild sind darin nicht enthalten, ebenso wenig allfällige sonstige Kosten, die dir im Zuge des Umtausches allenfalls noch zusätzlich erwachsen.
Wo und wie oft muss umgetauscht werden?
Zuständig für den Umtausch deines Führerscheindokuments ist das Straßenverkehrsamt, in dessen Kompetenzbereich dein Wohnort liegt. Die genaue Bezeichnung dieser Behörde ist regional unterschiedlich, meist lautet sie Zulassungsstelle oder Kfz-Zulassungsbehörde. Im Normalbetrieb ist es in der Regel nicht erforderlich, vorab einen Termin zu vereinbaren. In Zeiten der Corona-Pandemie solltest du dich aber jedenfalls nach Öffnungszeiten und einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen erkundigen. Nach erfolgtem Tausch gilt das neue Führerscheindokument für 15 Jahre, dann muss wieder ein Tausch durchgeführt werden. Dies betrifft allerdings bei Motorrädern und Pkw nur die Gültigkeit des Dokuments! Pkw und Motorräder darfst du weiterhin unbefristet fahren, ohne dass eine medizinische Untersuchung oder eine Prüfung erforderlich sind. Anders ist dies bei Führerscheinen der Klassen C und D. Diese habe eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Für die Ausstellung dieser Führerscheine ist eine Gesundheitsuntersuchung vorgeschrieben.
Wie hoch ist die Strafe bei unterlassenem Umtausch?
Den Umtausch des Führerscheindokuments vorzunehmen ist verpflichtend. Aus diesem Grund sind auch Sanktionen vorgesehen, wenn du bei einer Verkehrskontrolle mit einem Führerscheindokument angetroffen wirst, das eigentlich zu tauschen gewesen wäre. Aber keine Sorge, die Strafe hält sich in Grenzen. Die Schwere des Verstoßes ist nämlich in etwa damit zu vergleichen, wenn du einen gültigen Führerschein zu Hause vergisst. Da es sich also um keine schwerwiegende Straftat handelt, werden Verstöße mit einem Verwarnungsgeld von rund 10 EUR geahndet. Darüber hinaus wirst du dazu aufgefordert, den Umtausch des alten Führerscheins vorzunehmen. Im Ausland kann es allerdings zu durchaus gröberen Problemen kommen, selbst innerhalb der EU ist man davor nicht gefeit. Grundsätzlich sollten deutsche Führerscheindokumente im EU-Ausland noch bis zu den Stichtagen gültig sein, allerdings ist dies offenkundig nicht allen Polizisten außerhalb Deutschlands bekannt. Daher kommt es immer wieder zu Beanstandungen alter grauer oder rosafarbener Führerscheine, nicht selten werden sogar empfindliche Bußgelder verhängt. Wie du dich in derartigen Situationen am besten verhältst, kannst du bei Autofahrervereinigungen wie dem ADAC in Erfahrung bringen. Um unangenehme Situationen und Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, den alten Führerschein vorausschauend in ein EU-Format umzutauschen. Dabei solltest du immer die Bearbeitungszeiten bei der Behörde einkalkulieren und den Antrag nicht zu knapp vor dem Urlaubsbeginn stellen.
Newsletter
Neue Modelle und exklusive Angebote – jetzt anmelden und auf dem Laufenden bleiben!
*Im monatlichen Paketpreis sind folgende Leistungen inklusive: KFZ-Zulassung, KFZ-Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt, KFZ-Steuer, Rundfunkgebühren, Wartungs- und Verschleißreparaturen, wintertaugliche Bereifung, Inspektionen und Hauptuntersuchungen. Im Mobilitätspaket nicht enthalten sind Kosten für folgende Betriebsmittel: Kraftstoffe, Strom, AdBlue, Scheibenwaschwasser sowie Motoröl.
1 Bei verbindlich geschlossener Buchungsvereinbarung über ein Mobilitätspaket durch einen privaten oder gewerblichen Neukunden gemäß den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cluno GmbH („Buchung“) entfällt die sonst anfallende einmalige Startgebühr von 299,00 EUR inkl. Umsatzsteuer. Als Neukunde gilt, wer in der Vergangenheit keine Buchungsvereinbarung bei der Cluno GmbH abgeschlossen hat.
3 Der Wertgutschein in dargestellter Höhe gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit einer Liefer-Verfügbarkeit innerhalb von 2 Wochen und nur bei Entgegennahme des Fahrzeugs binnen 7 Tagen ab Verfügbarkeitsdatum und nicht für Bestandskunden, die zum Fahrzeugwechsel eine Buchung abschließen. Es gelten folgende Bedingungen.