Totalschaden am Auto - Was nun?

Schneller Fahrzeugersatz mit dem Auto Abo

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr reicht, damit es zu einem Unfall kommt. Das passiert auf deutschen Straßen jeden Tag hundertfach. Schon der Aufprall zeigt meistens deutlich, dass der Schaden immens sein muss. Ein Blick von außen auf das Unfallfahrzeug lässt reflexartig die Frage aufkommen, ob es sich um einen Totalschaden handelt? Vor allem, wenn das Auto offenbar fahruntüchtig ist und schrottfrei wirkt.

Was ist nun zu tun bei einem solchen Schaden? Was zahlt die Versicherung? Und vor allem: Wie werde ich schnell wieder mobil? All das kannst du in diesem Beitrag in kompakter Form nachlesen. Ganz am Ende kannst du dich mit der neuen und flexiblen Form der Mobilität vertraut machen.

Welche Art von Totalschaden?

Ein Kfz-Sachverständiger kann mit einem unabhängigen Gutachten zahlenbasiert feststellen, ob und welche Art des Totalschadens vorliegt. Grundsätzlich ist zwischen einem technischen und einem wirtschaftlichen Totalschaden zu unterscheiden. Bei letzterem liegen die veranschlagten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert. Eine Reparatur erscheint somit wirtschaftlich betrachtet nicht mehr sinnvoll. Bei einem technischen Totalschaden hingegen ist das Auto so stark beschädigt, dass eine Reparatur selbst für Fachexperten nicht mehr möglich ist. Bei älteren Fahrzeugen können Ersatzteile eventuell nicht mehr verfügbar sein.

Dann gibt es noch die seltene Variante des unechten Totalschadens, der bei gerade zugelassenen Fahrzeugen mit sehr geringer Laufleistung greift. Hier wäre eine Reparatur wirtschaftlich möglich. Die finanziellen Nachteile durch die Wertminderung nach einem Unfall wären dem Besitzer aber nicht zumutbar. Versicherungen erstatten in diesem Szenario den Neu- bzw. Listenpreis. In manchen Versicherungsverträgen ist in diesem Zusammenhang auch von der Neuwertentschädigungsklausel die Rede.

Was tun bei einem Totalschaden?

Grundsätzlich ist nach einem Verkehrsunfall die Schuldfrage zu klären, da sich hieraus für die Schadensregulierung die zuständige Versicherung ergibt. Wer unverschuldet in einen solchen Schaden verwickelt ist, kann sich an einen unabhängigen Gutachter wenden. Dieser wird auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein Gutachten erstellen und die Regulierung vorantreiben. Am Unfallort solltest du in jedem Fall nach einem Unfall Beweise sammeln. Fotos von den Beschädigungen und Zeugenaussagen können bei unklarer Schuldfrage den entscheidenden Ausschlag geben. Du solltest die Polizei rufen und einen eigenen Unfallbericht anfertigen.

Ohne Schadensmeldung werden Versicherungen keine Regulierung vornehmen

Wenn du selbst einen Unfall verursacht hast, dann sorgt die eigene Vollkasko- und in geringerem Umfang eine Teilkaskoversicherung, für Schutz. Eine Haftpflichtversicherung deckt hingegen nur Schäden, die du an einem fremden Auto verursacht hast. Du musst den Schaden am eigenen Auto der eigenen Versicherung melden. Ohne Schadensmeldung kann die Regulierung nicht angestoßen werden. Diese sollte schnellstmöglich, auf jeden Fall innerhalb einer Frist von maximal 7 Tagen erfolgen. Ist das Auto nach dem Unfall fahruntüchtig, wirst du schnell wieder mobil sein wollen oder es aus beruflichen Gründen sogar müssen. Deswegen möchten wir dir mit einem Auto Abo eine zukunftsorientierte Form der Mobilität näherbringen.

Was zahlt die Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

totalschaden-wirtschaftlichHierbei ist von der Abrechnung auf Totalschadenbasis die Rede. Die Versicherung erstattet nur den Wiederbeschaffungswert, der mit dem Zeitwert vergleichbar ist. Konkret würdest du die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert erstattet bekommen. Zu diesem Restwert könntest du das Fahrzeug noch verkaufen.

Der Wiederbeschaffungswert beziffert einen Betrag, den du für ein vergleichbares Fahrzeug am Markt aufbringen müsstest. Alle genannten Werte führen Kfz-Sachverständige in einem Schadensgutachten aus. In Relation zu den ebenfalls ermittelten Reparaturkosten zeigt sich erst, ob der Unfallwagen einen totalen Schaden erlitten hat.

Wenn du unverschuldet in dieses Schadensszenario gelangen solltest, hast du gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners umfassende Schadensersatzansprüche. Für folgende Kosten muss die Versicherung prinzipiell aufkommen:

  • Übernahme der Reparaturkosten bzw. Erstattung der Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert
  • Übernahme der Kosten für ein Sachverständigengutachten
  • Übernahme von Abschleppkosten
  • Übernahme von Anwaltskosten, sofern rechtlicher Beistand nötig ist
  • Schmerzensgeld (falls es nicht nur bei einem Sachschaden geblieben ist)
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung

Kann man einen wirtschaftlichen Totalschaden reparieren?

Ja, und zwar durch die Prüfung einer Sonderregel. Diese Diagnose muss nicht in allen Fällen das Ende aller Handlungsoptionen bedeuten. Vielleicht hast du in diesem Zusammenhang schon von der 130 %-Regel gehört? Liegen die Reparaturkosten maximal 130 % über dem Wiederbeschaffungswert, kommt eine Reparatur in Betracht. Dafür musst du als Halter aber ein besonderes Integritätsinteresse vorweisen. Das ist z. B. bei einem Oldtimer oder Liebhaberfahrzeug der Fall, da es einen hohen immateriellen Wert aufweist. Liegen die Reparaturkosten nur leicht über dem Wiederbeschaffungswert, so ist die Option für die Reparatur zu prüfen.

Grundsätzlich möglich ist es auch, den Schaden selber im Rahmen der genannten Regel zu reparieren. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) muss die Reparatur dann aber vollständig und fachmännisch erfolgen.

Wie lange bekommt man Nutzungsausfall?

Maßgeblich hierfür ist die tatsächliche Wiederbeschaffungsdauer. Damit ist die Anzahl der Tage gemeint, um ein vergleichbares Fahrzeug am Markt zu kaufen. In der Regel ist von einem Nutzungsausfall von 14 bis 16 Tagen auszugehen. Das entspricht der aktuellen Rechtsprechung. Je nach Fahrzeugklasse wird pro Tag ein bestimmter Betrag erstattet, da bis zur Wiederbeschaffung kein Fahrzeug zur Verfügung steht.

Folgende Bestandteile machen in Summe die Dauer des Nutzungsausfalls aus

  • Zeit für die Gutachtenerstellung bzw. Dauer der gesamten Schadensaufnahme
  • Angemessene Überlegungsfrist (in der Regel 1 bis 3 Tage)
  • Laut Schadensgutachten festgesetzte Wiederbeschaffungsdauer

In einigen Fällen kann der Nutzungsausfall auch deutlich länger gewährt werden. Es handelt sich um einen Richtwert zur Orientierung. Im Einzelfall sind aber immer die konkreten Umstände zu würdigen. Das Oberlandesgericht Celle hat einer Klägerin eine Dauer von 26 Tagen Nutzungsausfall zugesprochen. Abweichungen nach oben sind durchaus möglich.

Wie lange steht mir ein Leihwagen zu?

Wenn du dich nicht für die Nutzungsausfallentschädigung entscheidest, steht dir ein Mietwagen für die Dauer der Beschaffung eines neuen, vergleichbaren Fahrzeugs zu. Insofern ist auch hier der Zeitraum abgedeckt, bis ein neues Fahrzeug zur Verfügung steht. Erfahrungsgemäß werden es in den meisten Fällen 14 bis 16 Tage sein. Kann das Auto doch noch repariert werden, ist die Standdauer in der Werkstatt maßgeblich für die Nutzung eines Leihwagens.

Totalschaden – und nun? Es gibt attraktive Alternativen zum Neuwagenkauf

Mit Sicherheit wird dich ein solches Schadensereignis nachdenklich stimmen. Warum nicht mit einer neuen Mobilitätslösung besser fahren, die dich in eine komfortable Situation bringt? Viele Autofahrer nehmen ein solches immenses Schadensereignis zum Anlass, um über neue Formen der zukunftsorientierten Mobilität nachzudenken. Denn eines dürfte bis hierher deutlich geworden sein: Ist ein Auto nach einem Unfall schrottreif, ist immer mit finanziellen Einbußen zu rechnen. Das gilt selbst dann, wenn du keine Schuld trägst. Und letztlich kann es schwer werden, nach einem Unfall ein vergleichbares Fahrzeug zeitnah zu beschaffen. Der klassische Autokauf ist und bleibt mit gewissen Risiken verbunden. Cluno ist der richtige Partner für dich, um schnell wieder mobil zu werden oder es immer sehr flexibel zu sein.

Mit Cluno nimmt Mobilität clevere Züge an

ersatz-auto-totalschadenEin Auto Abo von Cluno kann eine spannende Alternative für dich sein, wenn du dem klassischen Autokauf ohnehin skeptisch gegenüberstehst. Vielleicht möchtest du keine hohe Geldsumme auf einen Schlag ausgeben und dich so fest binden? Innerhalb von nur 2 Wochen ist mit Cluno ein neuwertiges Fahrzeug zu sehr günstigen Konditionen nutzbar. Wir liefern es dir bis vor die Haustür oder du holst es bei einem Händler in deiner Nähe ab – du musst nur noch einsteigen. Wartung, Verschleiß, Reifen und Versicherung: Alles ist bereits Inklusive*, du musst dir über nichts Gedanken machen. Zur Wahl stehen unterschiedliche Hersteller, sodass du auch in dieser Hinsicht flexibel bist. Die Autos sind vorkonfiguriert und im Preis ist alles außer den Tankkosten enthalten*. Das sorgt für Transparenz und volle Kostenkontrolle. Im Gegensatz zum Kauf oder auch Leasing fährst du mit einem Auto Abo von Cluno immer sehr flexibel. Nach 6 Monaten kannst du kündigen oder auf Wunsch mit einem neuen Modell eine ganz neue Erfahrung machen.

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*Im monatlichen Paketpreis sind folgende Leistungen inklusive: KFZ-Zulassung, KFZ-Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt, KFZ-Steuer, Rundfunkgebühren, Wartungs- und Verschleißreparaturen, wintertaugliche Bereifung, Inspektionen und Hauptuntersuchungen. Im Mobilitätspaket nicht enthalten sind Kosten für folgende Betriebsmittel: Kraftstoffe, Strom, AdBlue, Scheibenwaschwasser sowie Motoröl.

1 Bei verbindlich geschlossener Buchungsvereinbarung über ein Mobilitätspaket durch einen privaten oder gewerblichen Neukunden gemäß den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cluno GmbH („Buchung“) entfällt die sonst anfallende einmalige Startgebühr von 299,00 EUR inkl. Umsatzsteuer. Als Neukunde gilt, wer in der Vergangenheit keine Buchungsvereinbarung bei der Cluno GmbH abgeschlossen hat.

3 Der Wertgutschein in dargestellter Höhe gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit einer Liefer-Verfügbarkeit innerhalb von 2 Wochen und nur bei Entgegennahme des Fahrzeugs binnen 7 Tagen ab Verfügbarkeitsdatum und nicht für Bestandskunden, die zum Fahrzeugwechsel eine Buchung abschließen. Es gelten folgende Bedingungen.