Unfall oder Schaden mit deinem Auto im Abo

Wir sind für dich da

Statistisch gesehen ereignet sich in Deutschland alle zwölf Sekunden ein Autounfall. Auch, wenn es sich meist nur um kleinere Blechschäden handelt, kommen viele Fragen auf. Diese betreffen das richtige Verhalten vor Ort sowie nach dem Unfall. Von der Sicherung der Unfallstelle über die Dokumentation bis zur Regulierung der Schäden nach dem Unfall reichen die Herausforderungen. Hier erfährst du, was im Falle eines Autounfalls zu tun ist.

Sicherung der Unfallstelle

Höchste Priorität hat die Sicherung der Unfallstelle. Im Sinne der Verkehrssicherheit solltest du so schnell wie möglich andere Verkehrsteilnehmer vor der Unfallstelle warnen. Zunächst solltest du den Warnblinker einschalten und anschließend ein Warndreieck im korrekten Abstand aufstellen. Bereits beim Aufstellen des Warndreiecks solltest du eine Warnweste tragen, um weithin für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu sein. Handelt es sich um einen Unfall innerhalb geschossener Ortschaften, sollte das Warndreieck im Abstand von mindestens 50 Metern platziert werden. Bei einem Unfall auf einer Landstraße sind mindestens 100 Meter Abstand zum Warndreieck empfehlenswert. Hast du einen Unfall auf der Autobahn, empfehlen sich 150 bis 300 Meter Abstand.

Beim Aufstellen ist darauf zu achten, dass es gut sichtbar ist. Dies gilt auch für schwer zugängliche oder schwer einsehbare Stellen, beispielsweise Kurven. Hierbei sollte das Dreieck am Rand der Fahrbahn beziehungsweise des Standstreifens stehen. Zu berücksichtigen ist, dass infolge einer nicht hinreichend gesicherten Unfallstelle Folgeunfälle entstehen können. In diesem Fall droht dir ein Verwarnungsgeld. Kommt es infolge des Unfalls aufgrund nicht gesicherter Unfallstelle zu Personenschäden, kann dies als fahrlässige Körperverletzung ausgelegt werden.

Bei Personenschäden: Erste Hilfe

Bei jedem Unfall ist zu klären, ob beteiligte Personen Schaden erlitten haben. Auch, wenn der Unfall auf den ersten Blick harmlos erscheint, sollten mögliche Verletzungen stets geklärt werden. Sollte eine Person verletzt worden sein, ist Erste Hilfe zu leisten. Mögliche Fehler bei der Ersten Hilfe sind rechtlich unproblematisch. Unterlassene Hilfeleistung ist hingegen strafbar (vergleiche §323 C StGB) und wird mit Geld- oder gar Freiheitsstrafe geahndet.

Bei Verletzungen ist der Notruf 112 zu verständigen. Bei akuten Problemen gehört es zur Hilfeleistung, eigenständig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen.

Unfallort dokumentieren

Nach deiner Schadensmeldung bekommst du von uns eine Email mit einer im Anhang beigefügte Schadenanzeige. Daher ist es wichtig, dass du den Unfallort und Schaden sorgfältig dokumentierst. Die Dokumentation sollte aussagekräftige Fotos sowie den ausgefüllten Unfallbericht enthalten. Handelt es sich um schwerwiegende Unfälle mit größeren Sach- oder Personenschäden, wird die Polizei zudem Zeugenaussagen aufnehmen.

Bei der Fotografie des Unfallorts genügen Aufnahmen mit dem Smartphone. Jeder Beteiligte sollte selbst Fotos anfertigen, denn dein Unfallgegner ist nicht zum Überlassen seiner Fotos vom Unfallort verpflichtet. Bei den Fotos solltest du sowohl das eigene beschädigte Fahrzeug als auch das gegnerische Unfallfahrzeug berücksichtigen. Auch weitere Dinge können wichtig für die Rekonstruktion des Unfalls sein, beispielsweise Bremsspuren oder Schleuderspuren. Die entstandenen Schäden sollten genau festgehalten werden. Es empfiehlt sich, einen Gegenstand als Maßstab für die Schäden zu verwenden, beispielsweise einen Zollstock.

Der Unfallort sollte aus unterschiedlichen Blickwinkeln fotografiert werden. Dazu gehören auch umliegende Verkehrsschilder oder Gegenstände, die Rückschluss auf den Unfall geben.

Deine Angaben in unserer Schadenanzeige sollte mindestens folgende Angaben beinhalten:

  • Namen und Anschriften aller Unfallgegner
  • Ort und Datum des Unfalls
  • Namen und Anschriften möglicher Unfallzeugen
  • Angaben zum Unfallhergang
  • Beschreibung sichtbarer Schäden, Fotodokumentation der Schäden
  • Unterschriften der Beteiligten

Da der Unfallbericht eine wichtige Grundlage für die anschließende Schadensregulierung bildet, solltest du darauf nicht verzichten. Das gilt auch, wenn Unfallgegner keinen Bericht erstellen möchten.

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Austausch der Personalien unter den Unfallbeteiligten. Wer seine Personalien nicht angibt und die Unfallstelle verlässt, begeht Fahrerflucht. Auch das Hinterlassen falscher Angaben ist Fahrerflucht. Sollte sich jemand unerlaubt vom Unfallort entfernen, ist der Zentralruf der Autoversicherer zu kontaktieren. Ausgehend vom Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners lässt sich damit seine Haftpflichtversicherung feststellen.

Wann muss die Polizei verständigt werden?

Die Polizei sollte in jedem Fall verständigt werden, wenn beim Unfall Sachschäden oder Personenschäden entstanden sind. Ebenso solltest du die Polizei verständigen, wenn dein Unfallgegner Fahrerflucht begeht oder es zu keiner Einigung unter den Unfallparteien kommt. Auch sollten Unfallverursacher die Polizei verständigen, wenn der Besitzer des anderen Fahrzeugs nicht aufzufinden ist. Ein Beispiel ist das Beschädigen parkender Fahrzeuge. Wer in einem solchen Fall die Polizei nicht verständigt, begeht Fahrerflucht.

Bei harmloseren Schäden, so genannten Bagatellunfällen, ist die Polizei nicht zwingend zu verständigen. Handelt es sich um nur kleine Kratzer, muss die Polizei den Schaden auch nicht aufnehmen. In diesem Falle ist es umso bedeutsamer, den Schaden direkt an Cuno zu melden.

Mögliche Beispiele für dein Verhalten bei Schadensereignissen:

Wenn du zum Beispiel beim Fahren auf der Autobahn einen Steinschlag bekommst, musst du Cluno informieren, jedoch nicht die Polizei.
Wenn du aber einen Pfosten umfährst, müssen Cluno und die Polizei verständigt werden. Andernfalls wird der Vorfall als Fahrerflucht geahndet.

Bitte melde uns jeden Schaden an deinem Fahrzeug so schnell wie möglich per Formular inklusive Fotos an schaden@cluno.com. Wir kümmern uns umgehend um eine Lösung. Unter 089 1250 175 00 sind wir telefonisch für dich da.

Wie geht es nach der Schadensmeldung weiter?

Nachdem du die Schadenanzeige ausgefüllt und mit Lichtbildern der Beschädigung an uns zu zurückgesandt hast, werden wir unsere Werkstattpartner informieren. Diese werden dann mit dir einen Termin für die Reparatur abstimmen.

Außerdem bitten wir dich darum, uns kurz Bescheid zu geben wann dein Termin stattfindet.

Sollten seitens der Werkstatt Fragen auftauchen sollen diese sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Bitte beachte! Vor jeglicher Reparatur muss Cluno informiert werden!

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*Im monatlichen Paketpreis sind folgende Leistungen inklusive: KFZ-Zulassung, KFZ-Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt, KFZ-Steuer, Rundfunkgebühren, Wartungs- und Verschleißreparaturen, wintertaugliche Bereifung, Inspektionen und Hauptuntersuchungen. Im Mobilitätspaket nicht enthalten sind Kosten für folgende Betriebsmittel: Kraftstoffe, Strom, AdBlue, Scheibenwaschwasser sowie Motoröl.

1 Bei verbindlich geschlossener Buchungsvereinbarung über ein Mobilitätspaket durch einen privaten oder gewerblichen Neukunden gemäß den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cluno GmbH („Buchung“) entfällt die sonst anfallende einmalige Startgebühr von 299,00 EUR inkl. Umsatzsteuer. Als Neukunde gilt, wer in der Vergangenheit keine Buchungsvereinbarung bei der Cluno GmbH abgeschlossen hat.

3 Der Wertgutschein in dargestellter Höhe gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit einer Liefer-Verfügbarkeit innerhalb von 2 Wochen und nur bei Entgegennahme des Fahrzeugs binnen 7 Tagen ab Verfügbarkeitsdatum und nicht für Bestandskunden, die zum Fahrzeugwechsel eine Buchung abschließen. Es gelten folgende Bedingungen.