Fahren mit Anhänger

Diese Regeln solltest du kennen

Ob für den Materialeinkauf im Baumarkt, zum Mitführen des Urlaubsdomizils oder für den Transport von Fahrrädern zum nächsten Rennen – in Deutschland gehört der PKW mit Anhänger zum alltäglichen Straßenbild. Um ein Gespann sicher durch den Verkehr zu steuern, bedarf es einiger Vorbereitungen, großer Vorsicht – und des richtigen Führerscheins. Dieser Beitrag beschäftigt sich typischen Fragen, die in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchen.

Woher weiß ich, welchen Anhänger ich mitführen darf?

Zunächst kommt es auf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns an – also auf die Summe des zulässigen Gewichts von Zugwagen plus dem des Anhängers. Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse B (Standard-Führerschein für das Führen von PKWs) besitzt, darf maximal 3,5 Tonnen zulässiges Fahrzeuggewicht bewegen. Bis maximal 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht sind möglich, wenn die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eingetragen ist.

Welche rechtlichen Bedingungen musst du beim Fahren mit einem Anhänger beachten?

Die Sonderregeln für Fahrten mit Gespannen:

  • Ein Kraftzeug der Klasse B darf maximal einen Anhänger ziehen.
  • Auf mehrspurigen Straßen außerorts darf ein PKW mit Anhänger den linken Fahrstreifen nur benutzen, um sich fürs Linksabbiegen einzuordnen.
  • Außerhalb von Ortschaften muss ein mehr als sieben Meter langes Gespann einen deutlichen „Einkehrabstand“ zum Fahrzeug vor ihm einhalten, damit überholende Fahrzeuge problemlos einscheren können.
  • Für das zulässige Gesamtgewicht eines Gespanns (siehe oben) spielt es keine Rolle, ob die Fahrzeuge beladen sind oder nicht. Bei einer Überladung drohen empfindliche Bußgelder. Ebenso, ist die Ladung nicht ausreichend gesichert.

Wie schnell darf man mit einem Anhänger fahren?

  • Innerhalb von Ortschaften sind, wenn nicht anders gekennzeichnet, die üblichen 50 Kilometer/Stunde erlaubt.
  • Außerorts liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 80 Stundenkilometern.
  • Ausnahme: Anhänger mit Tempo-100-Plakette dürfen außerhalb von Ortschaften mit bis zu 100 Kilometern/Stunde fahren,

Was muss man beachten, wenn man mit einem Anhänger fährt?

Wer mit Anhänger unterwegs ist, muss noch deutlich mehr Vorsicht und vorausschauendes Fahren an den Tag legen. Dank der größeren Länge und des höheren Gewichts entwickelt ein Gespann ein anderes Fahrverhalten als ein einzelner PKW. Mit Anhänger gerät ein Fahrzeug schneller ins Schleudern oder gar aus der Bahn. Zudem verlängert das höhere Gewicht den Bremsweg. Bei einer Überladung des Gespanns steigen diese Risiken noch zusätzlich. Bemerkst du, dass der Anhänger zu schaukeln beginnt, gibts nur eins: Fuß vom Gas nehmen und sachte ausbremsen.

Anhänger ankuppeln & abkuppeln

Den Anhänger ankuppeln:

  1. Vergewissere dich, dass der Anhänger nicht ins Rollen kommen kann, bevor du die Handbremse löst. Eventuell musst du Unterlegkeile benutzen.
  2. Die Anhängerkupplung des Hängers muss über dem Kugelkopf ihres Gegenstücks am Auto vollständig einrasten. Sitzt sie richtig, wird vorne an der Kupplung der grüne Ring der Sicherheitsanzeige sichtbar. Eventuell musst du nachjustieren.
  3. Jetzt legst du das rote Abreißseil um die Kupplung am Auto.
  4. Abschließend verbindet du den Elektrostecker des Anhängers mit der Buchse.

Den Anhänger abkuppeln

  1. Sichere Zugfahrzeug und Hänger mit Handbremse, letzteren eventuell mit Unterlegkeilen.
  2. Trenne die Elektroanschlüsse.
  3. Löse den Anhänger vom Auto, indem du den Handgriff an der Kugelkupplung anhebst.
  4. Häng das Abreißseil ab.

Auf keinen Fall vergessen: Funktionstest vor der Fahrt

Bevor du einen PKW mit Anhänger in den Straßenverkehr bringst, solltest du alle wichtigen Details prüfen, insbesondere

  • den festen Sitz der Anhängerdeichsel,
  • die elektrischen Verbindungen,
  • Blinker, Brems- und Rücklichter.
  • den Reifendruck an Zugfahrzeug und Anhänger.

PKW mit Anhänger im Winter

Zwar gilt für Anhänger keine Winterreifenpflicht – dennoch macht es Sinn, das Gespann komplett für den Winter zu bereifen, da ein Anhänger auf glatter Fahrbahn schnell ins Schlingern gerät.

Newsletter

Neue Modelle und exklusive Angebote – jetzt anmelden und auf dem Laufenden bleiben!

Newsletter FP
* Pflichtfelder

 

*Im monatlichen Paketpreis sind folgende Leistungen inklusive: KFZ-Zulassung, KFZ-Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt, KFZ-Steuer, Rundfunkgebühren, Wartungs- und Verschleißreparaturen, wintertaugliche Bereifung, Inspektionen und Hauptuntersuchungen. Im Mobilitätspaket nicht enthalten sind Kosten für folgende Betriebsmittel: Kraftstoffe, Strom, AdBlue, Scheibenwaschwasser sowie Motoröl.

1 Bei verbindlich geschlossener Buchungsvereinbarung über ein Mobilitätspaket durch einen privaten oder gewerblichen Neukunden gemäß den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cluno GmbH („Buchung“) entfällt die sonst anfallende einmalige Startgebühr von 299,00 EUR inkl. Umsatzsteuer. Als Neukunde gilt, wer in der Vergangenheit keine Buchungsvereinbarung bei der Cluno GmbH abgeschlossen hat.

3 Der Wertgutschein in dargestellter Höhe gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit einer Liefer-Verfügbarkeit innerhalb von 2 Wochen und nur bei Entgegennahme des Fahrzeugs binnen 7 Tagen ab Verfügbarkeitsdatum und nicht für Bestandskunden, die zum Fahrzeugwechsel eine Buchung abschließen. Es gelten folgende Bedingungen.