Probefahrt beim Autoverkauf

So geht's!

Eine Probefahrt ist beim Autokauf allgemein üblich. Wer jedoch allzu sorglos an das Thema herangeht, könnte eine böse Überraschung erleben. Angefangen von Schäden am Fahrzeug bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Wir zeigen dir worauf du achten solltest.

Worauf sollte man vor jeder Auto-Probefahrt achten?

Bevor es überhaupt mit dem Auto zur Probefahrt geht, werden Interessenten das gesamte Fahrzeug gründlich in Augenschein nehmen. Daher ist eine intensive Reinigung inklusive Motor- und Unterbodenwäsche dringend zu empfehlen. Lass deinen Gebrauchten buchstäblich wie neu erscheinen und konzentriere dich insbesondere auf die Bereiche, die gern übersehen werden wie:

  • Bereich um Türen und Heckklappe/Motorhaube von innen und außen
  • Innenseite der Scheiben
  • Regenwasserabläufe

Potenzielle Käufer erwarten zudem einen top gepflegten und aufgeräumten Innenraum. Staubfrei, glänzend und hygienisch rein. Wenn die Sitzpolster bereits starke Gebrauchsspuren aufweisen, ist in jedem Fall eine Feuchtbehandlung mit einem Spezialreiniger oder herkömmlichem Feinwaschmittel erforderlich. Ein Dampfreiniger mit Polsteraufsatz ist allerdings die bessere Wahl. Die Feuchtigkeit verteilt sich gleichmäßig und du kommst ganz ohne chemische Zusätze aus. Bakterien werden zuverlässig abgetötet und unangenehme Gerüche beseitigt. Im Zweifelsfall werten Bezüge das Erscheinungsbild auf. Wer nichts dem Zufall überlassen möchte, investiert in eine professionelle Aufbereitung. Die Experten wissen genau, worauf es ankommt. Im Idealfall kannst du das Fahrzeug für den Zeitraum bis zum Verkauf trocken unterstellen.

Welche Funktionen sollte man bei einer Auto-Probefahrt prüfen?

Zuallererst sind die Abmessungen des Fahrzeugs gerade im Innenraum für potenzielle Käufer von Interesse. Beim Probesitzen werden diese zugleich prüfen, ob sich die Sitze problemlos verstellen lassen und ob Türen ohne Nebengeräusche schließen. Zudem sind Kindersitze und/oder Transportboxen für Haustiere ein Kriterium. Nicht selten bestehen Interessenten auf einen Kaltstart, um etwaige Startprobleme ausschließen zu können. Während der Fahrt kommt es auf diese Faktoren an, die du selbst im Vorfeld kritisch überprüfen solltest:

  • Verliert das Fahrzeug Öl oder sonstige Flüssigkeiten?
  • Bremsen und Beschleunigen
  • Kuppeln und Lenken
  • Instrumente | Bordcomputer | Infotainmentsysteme | Fensterheber
  • Klimaanlage | Sitzheizung
  • Beleuchtung | Scheibenwischer
  • Assistenzsysteme wie Tempomat, Einparkhilfe oder Spurhalter

Achte dabei genau auf mögliche Auffälligkeiten wie beispielsweise:

  • Geräusche beim Schalten oder Gasgeben
  • Klappergeräusche auf holprigen Straßen
  • Das Fahrzeug zieht zu einer Seite.

Im Zweifelsfall ist ein Check-up in der Werkstatt erforderlich. Denn gut informierte Käufer kennen die Schwachstellen des Autotyps und möchten die Probefahrt möglicherweise für einen Gebrauchtwagencheck beim TÜV nutzen.

Was ist bei einer privaten Probefahrt zu beachten?

Unerfahrene private Autoverkäufer werden nicht selten Opfer von Betrügern. Daher ist es ratsam, dass du vor einem Treffen bereits die wichtigsten Kontaktdaten der potenziellen Käufer in Erfahrung bringst. Reagiert die andere Seite zögerlich, ist Vorsicht angeraten. Gleiches gilt für Anfragen aus dem Ausland.

Zumeist erscheinen private Käufer mit einer fachkundigen weiteren Person, die alle Besonderheiten während der Probefahrt notiert und/oder bei einer späteren Verkaufsverhandlung eine entscheidende Rolle spielt. Aus diesem Grund und zu deiner eigenen Sicherheit ist eine Begleitung sinnvoll, die

  • körperlich fit ist und
  • sich mit Autos und Autohandel auskennt.

Denn der nette Eindruck vom Telefon kann sich als Irrtum erweisen. Wenn du aus gutem Grund die Probefahrt ablehnst oder abbrechen möchtest, könnte die andere Seite aggressiv reagieren. Dies könnte der Fall sein, wenn sich der Fahrer nicht an Abmachungen hält oder durch eine unsichere Fahrweise auffällt. Auch wenn es zu Schäden an deinem Fahrzeug kommt, bist du mit einem Zeugen/einer Zeugin auf der sicheren Seite.

Und worauf sollte man bei einer Probefahrt beim Händler achten?

Wenn du dein Auto an einen Händler verkaufst, wird es nicht zwingend zu einer Probefahrt kommen. Falls dir der Händler nach kurzer Inaugenscheinnahme direkt ein konkretes Kaufangebot macht, kannst du davon ausgehen, dass der Kaufpreis deutlich unter dem Optimum liegt.

Natürlich haben Händler ein großes Interesse daran, dir im Gegenzug einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen aus dem eigenen Bestand zu verkaufen. Bei einer solchen Inzahlungnahme fällt der Ankaufspreis deutlich günstiger aus. Falls du also in die Situation kommst, selbst eine Probefahrt beim Händler anzutreten, gibt es ebenfalls einige Punkte zu bedenken – insbesondere bei Neuwagen. Achte darauf, dass es sich bei dem Vorführwagen um das exakt gleiche Modell handelt in Bezug auf:

  • Motorisierung
  • Getriebe
  • Ausstattung

Im Idealfall kannst du das Fahrzeug für mehrere Tage mieten und dir ein genaues Bild machen.

Eine dritte Variante stellt der Verkauf in Kommission dar. Das heißt, du beauftragst einen Händler, dein Fahrzeug an Privatkunden zu verkaufen. Auf diese Weise kannst du im Kaufvertrag die Gewährleistung für etwaige Mängel ausschließen. Du vereinbarst einen Mindestverkaufswert und überlässt alles Weitere inklusive Verkaufsgespräch und Probefahrt dem Händler. Manche Anbieter haben sich auf diese Form der Vermarktung spezialisiert und werben mit günstigen Pauschalangeboten. Nicht selten wird zusätzlich eine Gebühr für den Stellplatz fällig, wenn du dein Auto ganz in die Obhut des Händlers gibst.

Formalitäten für die Probefahrt beim Autoverkauf

Eine Auto-Probefahrt stellt grundsätzlich für beide Seiten ein Risiko dar. Daher ist eine gründliche Vorbereitung wichtig. Die häufigste Frage in diesem Zusammenhang: Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Prinzipiell greift deine Kfz-Versicherung im Schadensfall, es sei denn, es gibt besondere Vertragsbedingungen. Darüber hinaus kannst du mit potenziellen Käufern eine Vereinbarung schließen, die dich zusätzlich absichert. Zunächst jedoch bist du gesetzlich verpflichtet, dich davon zu überzeugen, dass der Fahrer/die Fahrerin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Daher ist eine Kopie des Führerscheins als Nachweis nicht ausreichend.

Versicherung

Ist dein Auto noch zugelassen, solltest du folgende Tarifdetails prüfen und besser noch von der Versicherung vorab bestätigen lassen:

  • Ist ein Mindestalter des Fahrers/der Fahrerin vorgeschrieben?
  • Ist die Anzahl der Fahrer beschränkt auf beispielsweise den Halter/die Halterin?
  • Ist eine Auto-Probefahrt durch den Versicherungsschutz abgedeckt?

Falls dein Fahrzeug bereits abgemeldet ist, benötigst du ein Kurzzeitkennzeichen, das maximal fünf Tage gültig ist. Dafür ist zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Auch eine Vollkaskoversicherung ist in Verbindung mit einem Kurzzeitkennzeichen möglich. Außerdem musst du eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen, um das Fahrzeug uneingeschränkt bewegen zu können. Mithilfe einer Vereinbarung zur Auto-Probefahrt kannst du weitere Details zu Versicherung und die allgemeinen Rahmenbedingungen festlegen.

Dokumente

Um für eine reibungslose Kaufabwicklung vorbereitet zu sein, ist es empfehlenswert, den Kaufvertrag so weit wie möglich vorzubereiten. Aus Sicherheitsgründen ist es ratsam, die Fahrzeugpapiere zunächst nur in Kopie zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Originale der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II solltest du grundsätzlich erst dann übergeben, wenn du den Kaufpreis in voller Höhe erhalten hast. Vorzugsweise in bar. Wer ganz sichergehen möchte, kommt ohne die Originalpapiere zum ersten Treffen.

Vorlagen für eine Probefahrtvereinbarung erhältst du kostenlos online – beispielsweise beim ADAC. Folgende Informationen sind enthalten:

  • persönliche Daten des Verkäufers | Angabe zur Kfz-Versicherung
  • persönliche Daten des Kaufinteressenten | Angabe zu Ausweisdokument und Fahrerlaubnis
  • Zeitraum | Kilometerbegrenzung
  • Eckdaten zum Fahrzeug
  • Versicherung des Probefahrers | Fahrerlaubnis und Zweck der Fahrt (Inland)
  • Pfand oder Kaution
  • Angaben zum Versicherungsumfang | Selbstbeteiligung
  • Haftungsvereinbarung

Durch die Haftungsvereinbarung bist du abgesichert gegen:

  • Schäden am Fahrzeug, die vom Probefahrer verschuldet sind
  • Bußgelder und andere Sanktionen durch Verkehrsverstöße etc.

Auch bei einem Händler ist eine solche Vereinbarung üblich. Für gewöhnlich sind die Fahrzeuge für die Probefahrt vollkaskoversichert. Doch es gibt Ausnahmen. Eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro ist keine Seltenheit. Aus diesem Grund lohnt es sich, die Bedingungen vorab detailliert zu erfragen.

Was gibt es in puncto Zeitpunkt und Strecke bei einer Auto-Probefahrt zu bedenken?

Für die Besichtigung des Fahrzeugs und der anschließenden Probefahrt ist eine Stunde eine realistische Minimalannahme. Für die reine Probefahrt solltest du mindestens 20 bis 30 Minuten veranschlagen. Achte darauf, den Termin bei Tageslicht beginnen und vor allem enden zu lassen und plane entsprechende Reserve ein. Außerdem gilt es, die Hauptverkehrszeiten zu vermeiden.

Als Treffpunkt eignet sich ein größerer Parkplatz in belebter Umgebung. Hier können potenzielle Käufer gefahrlos Bremsen und Lenkung prüfen. Eine kurze Strecke auf der Landstraße ist üblich. Gern genommen sind auch verkehrsberuhigte Straßen mit Bodenwellen oder Kopfsteinpflaster. Eine Schotterpiste oder ein Feldweg muss es definitiv nicht sein. Eventuell möchten Interessenten das Fahrzeug zur Probe in die eigene Garage fahren.

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*Im monatlichen Paketpreis sind folgende Leistungen inklusive: KFZ-Zulassung, KFZ-Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt, KFZ-Steuer, Rundfunkgebühren, Wartungs- und Verschleißreparaturen, wintertaugliche Bereifung, Inspektionen und Hauptuntersuchungen. Im Mobilitätspaket nicht enthalten sind Kosten für folgende Betriebsmittel: Kraftstoffe, Strom, AdBlue, Scheibenwaschwasser sowie Motoröl.

1 Bei verbindlich geschlossener Buchungsvereinbarung über ein Mobilitätspaket durch einen privaten oder gewerblichen Neukunden gemäß den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cluno GmbH („Buchung“) entfällt die sonst anfallende einmalige Startgebühr von 299,00 EUR inkl. Umsatzsteuer. Als Neukunde gilt, wer in der Vergangenheit keine Buchungsvereinbarung bei der Cluno GmbH abgeschlossen hat.

3 Der Wertgutschein in dargestellter Höhe gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit einer Liefer-Verfügbarkeit innerhalb von 2 Wochen und nur bei Entgegennahme des Fahrzeugs binnen 7 Tagen ab Verfügbarkeitsdatum und nicht für Bestandskunden, die zum Fahrzeugwechsel eine Buchung abschließen. Es gelten folgende Bedingungen.