1. Was ist Gegenstand dieser Bedingungen?

  1. Diese Bedingungen zur Cluno Sorgenfrei Versicherung im Falle von Arbeitslosigkeit (nachfolgend „Bedingungen“) ergänzen die Buchungsvereinbarung (nebst Allgemeiner Geschäftsbedingungen) für All-Inclusive-Mobilitätspakete und gelten ausschließlich für Privatkunden, die die persönlichen Voraussetzungen gemäß Ziffer 2. dieser Bedingungen erfüllen.
  2. Gegenstand dieser Bedingungen und der Cluno Sorgenfrei Versicherung ist dabei die Absicherung des Kunden für den Fall einer betrieblich bedingten Arbeitslosigkeit des Kunden durch Erlass von 50 % der laufenden Monatsgebühr ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit, die der Kunde gemäß der getroffenen Buchungsvereinbarung als Gegenleistung für das von Cluno bereitgestellte Mobilitätspaket sonst zu bezahlen hat.

2. Wer ist berechtigt, die Cluno Sorgenfrei Versicherung im Falle der Arbeitslosigkeit in Anspruch zu nehmen?

  1. Die Cluno Sorgenfrei Versicherung gilt nur für Privatkunden von Cluno, das heißt ausschließlich natürliche Personen, die in Ihrer Eigenschaft als Privatperson eine Buchungsvereinbarung über eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten abschließen und ihr Einkommen als Arbeitnehmer erzielen. Buchungen mit einer höheren Mindestlaufzeit sind von der Cluno Sorgenfrei Versicherung ausgeschlossen.
  2. Die Cluno Sorgenfrei Versicherung gilt ausschließlich für Arbeitnehmer, die sich zum Zeitpunkt des Abschlusses der Buchungsvereinbarung im ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden und zum Buchungszeitpunkt ihre arbeitsvertragliche Probezeit bereits absolviert haben.
  3. Die Cluno Sorgenfrei Versicherung gilt ausschließlich für Kunden, die zwischen 01.05.2020 und 31.05.2020 („Aktionszeitraum“) eine Buchungsvereinbarung über ein Mobilitätspaket bei Cluno verbindlich abschließen und die persönlichen Voraussetzungen der Ziffer 2 dieser Bedingungen erfüllen. Cluno behält sich das Recht vor, das Angebot der Cluno Sorgenfrei Versicherung vorzeitig zu beenden.

3. Wer ist nicht von der Cluno Sorgenfrei Versicherung abgesichert?

  1. Die Cluno Sorgenfrei Versicherung gilt nicht für Kunden von Cluno, die ihre Buchungsvereinbarung über ein Mobilitätspaket außerhalb des Aktionszeitraums abgeschlossen haben.
  2. Ausgeschlossen der Cluno Sorgenfrei Versicherung sind natürliche Personen, die in Ausübung ihrer unternehmerischen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit eine Buchungsvereinbarung abschließen. Im Übrigen ausgeschlossen sind juristische Personen und Körperschaften.
  3. Ausgeschlossen sind Personen, die zum Zeitpunkt der Buchung bei der Wirtschaftsauskunftei der Schufa Holding AG ein gemeldetes Negativmerkmal aufweisen.

4. Welche Voraussetzungen gelten für die Arbeitslosigkeit, damit die Cluno Sorgenfrei Versicherung in Anspruch genommen werden kann?

  1. Die Cluno Sorgenfrei Versicherung gilt im Falle der Arbeitslosigkeit des gemäß Ziffer 2 berechtigten Kunden, die auf einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber beruht sowie im Falle einer schriftlichen Aufhebungsvereinbarung, die ausdrücklich gemäß Vereinbarungsinhalt zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung geschlossen werden.
  2. Ausgeschlossen von der Absicherung der Cluno Sorgenfrei Versicherung ist die Arbeitslosigkeit aufgrund Kündigung des Arbeitnehmers sowie bei verhaltensbedingten Kündigungen.
  3. Die Cluno Sorgenfrei Versicherung greift nicht im Falle von Kurzarbeit beim Kunden.

5. In welcher Form erfolgt die Absicherung des durch die Cluno Sorgenfrei Versicherung?

  1. Tritt während der 6-monatigen Mindestlaufzeit der Buchungsvereinbarung die Arbeitslosigkeit gemäß den Voraussetzungen der Ziffer 4 beim Kunden ein, wird dem Kunden 50 % der laufenden Brutto-Monatsgebühr ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit für den Zeitraum der Mindestlaufzeit erlassen.
  2. Der Erlass der Monatsgebühr erfolgt taggenau ab dem Tag des Eintritts der Arbeitslosigkeit bis zum Ende der Mindestlaufzeit der Buchungsvereinbarung („abgesicherte Gebühr“). Nach Ablauf der 6-monatigen Mindestlaufzeit erfolgt, sofern das Vertragsverhältnis nicht beendet wird, nachfolgend die Berechnung der Monatsgebühr in der ursprünglich gemäß Buchungsvereinbarung vereinbarten Höhe.
  3. Sollte der Kunde im Rahmen des Abschlusses der Buchungsvereinbarung aufgrund seiner Kreditverhältnisse eine Sicherheitsleistung hinterlegt haben, erfolgt der Erlass der abgesicherten Gebühr erst nach vollständiger Verrechnung mit der Sicherheitsleistung.

6. Für wieviele Buchungsvereinbarungen erfolgt die Absicherung durch die Cluno Sorgenfrei Versicherung?

  1. Die Absicherung durch die Cluno Sorgenfrei Versicherung erfolgt maximal für 1 Buchungsvereinbarung, die innerhalb des Aktionszeitraums vom Kunden abgeschlossen wurde.
  2. Sollte durch den Kunden mehrere Buchungsvereinbarung innerhalb des Aktionszeitraums abgeschlossen werden, erfolgt die Absicherung nur für die zeitlich erste Buchungsvereinbarung. Bei gleichzeitigem Abschluss mehrerer Buchungsvereinbarungen erfolgt die Absicherung für die Buchungsvereinbarung mit der niedrigsten Monatsgebühr.

7. Welche Nachweise sind zu erbringen, damit die Cluno Sorgenfrei Versicherung in Anspruch genommen werden kann?

  1. Der Kunde hat bei Geltendmachung der Cluno Sorgenfrei Versicherung den Nachweis der Arbeitslosigkeit durch Zusendung des Bescheids des öffentlich-rechtlichen Trägers über die Gewährung von Arbeitslosengeld zu erbringen sowie im Ermessen von Cluno den Nachweis über den Eingang des Arbeitslosengelds, z.B. durch Kontoauszug, zu erbringen.
  2. Cluno behält sich vor, den Nachweis über die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Zusendung des Kündigungsschreibens oder des Aufhebungsvereinbarung (abhängig vom vertragsbeendigendem Akt) zu verlangen und doe Inanspruchnahme der Cluno Sorgenfrei Versicherung von diesem Nachweis abhängig zu machen.